Die meisten Unfälle gehen glimpflich aus. Der Betroffene trägt vielleicht eine Prellung davon oder …
Private Unfallversicherung Referat
Unfallversicherungsanstalt für PrivatpersonenUnfall-Versicherung - Handzettel - Präsentation
Begriff 1: "Unfall": Ein Arbeitsunfall tritt ein, wenn die Versicherten durch ein unfreiwilliges Geschehen (Unfallereignis), das unerwartet eine äußere Wirkung auf ihren Organismus hat, unweigerlich gesundheitliche Schäden erleiden. Eine Unfallverletzung tritt auch auf, wenn ein Gelenksversatz vorliegt oder durch verstärkte Belastung der Glieder oder der Rückenmuskulatur Muskel-, Sehnen-, Band- oder Kapselrisse gezogen oder gerissen werden.
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Die private Unfallversicherung bietet wirtschaftlichen Schutz vor den Auswirkungen eines Unfalles. Die private Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit gegen die Auswirkungen eines Unfalles. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung ist dies keine obligatorische Versicherung.
Der Rechtsschutz ist zwar nur während der Arbeitszeiten oder auf dem Weg zum und vom Arbeitplatz gültig, der private Datenschutz ist jedoch weder zeit- noch raumbezogen beschränk. Die private Unfallversicherung kann von jeder beliebigen Personen abgeschlossen werden.
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